Ihre Ansprüche 


 

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie die Wahl ...

 

... in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

 

... ob und in welchem Umfang Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

 

... welchen Gutachter Sie nach einem Unfall beauftragen.

 

 

Sie haben Anspruch ...

 

... auf einen Mietwagen oder sog. Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur bzw. die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

 

... auf einen Anwalt, auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

 

... auf die Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen,    

     andernfalls auf Erstattung des Kaufpreises für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.