Erbrecht


Rechtsanwalt Ines Stolpe Delitzsch

Es ist Ihr Wunsch, Ihr Vermögen nach Ihren persönlichen Vorstellungen an die nächste Generation weiterzugeben?

 

Tatsache ist jedoch, dass nur ca. jeder dritte Deutsche eine gültige letztwillige Verfügung getroffen hat. Liegt diese nicht vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hiervon möglicherweise abweichende Wünsche des Erblassers finden keine Berücksichtigung und das Vermögen wird nach gesetzlichen Quoten verteilt. Häufig sind Erbstreitigkeiten die Folge. Die gesetzliche Erbfolge nimmt auch keine Rücksicht auf Aspekte der Erbschaftsbesteuerung.

Bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge spielen neben der persönlichen und familiären Situation teilweise komplexe rechtliche und steuerliche Fragestellungen eine Rolle. Eine optimale Lösung lässt sich ausschließlich unter Berücksichtigung und Abwägung aller Parameter entwickeln.

 

Erbauseinandersetzung

Testamentsgestaltung

Vorsorge für Notfälle

                                                                        Vorsorgevollmacht

                                                                        Patientenverfügung

                                                                        Betreuungsverfügung