Testamentsgestaltung


Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein “Testament von der Stange”, jeder Fall ist anders. Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie „Hans erbt das Haus und Elfriede das Geld“. Hier ist abzusehen, dass es später Auseinandersetzungen über die Höhe der Erbquote geben wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozeß über die Erbquote entscheiden.
Es ist nicht eine Frage der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament.